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Ärztliche Leiter Rettungsdienst in Baden-Württemberg vorgestellt

15.05.2019, 16:05 Uhr

Foto: R. Schnelle

Aufgaben und Zielsetzungen wurden definiert


Am Montag sind bei einer Einführungsveranstaltung in Stuttgart die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst im Land Baden-Württemberg vorgestellt worden. Die neugeschaffenen Posten werden zukünftig besetzt von Christoph Caratiola (Regierungspräsidium Stuttgart), Dr. Frank Koberne (Regierungspräsidium Freiburg), Dr. Steffen Krahl (Regierungspräsidium Karlsruhe) und Dr. Barbara Kuner (Regierungspräsidium Tübingen). Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist das einzige, das dafür eine Vollzeitstelle geschaffen hat. In den anderen wird diese Tätigkeit nur zu 50% wahrgenommen.

Bei der Veranstaltung wurden nach einer Ist-Stand-Analyse insbesondere die Aufgaben und Zielsetzungen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst dargestellt. Demnach sollen sie die Verantwortlichen vor allem bei der Analyse und Optimierung der Strukturen des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg unterstützen, für eine einheitliche Ausstattung der Rettungsmittel sorgen, an den Handlungskonzepten für Notfallsanitäter mitwirken und einheitliche Fortbildungsinhalte im Rettungsdienst gewährleisten. Mit der Einrichtung einer Unterarbeitsgruppe „Ausstattung“ soll u.a. eine Verbesserung der Versorgungsqualität und der Arbeitszufriedenheit der Rettungsdienstmitarbeiter (klare landesweite Vorgaben, welche Geräte und Materialien an welcher Stelle zu finden sind) erreicht werden. Zudem sollen die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst die Gremien der Selbstverwaltung fachlich unterstützen, indem sie an der vom Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD) in Auftrag gegebenen Arbeitsgruppe „Handlungskonzept für NotSan“ (Konzept zu Handlungskompetenz und Delegation) sowie an der AG Heilkunde (Weiterentwicklung der Handlungsempfehlungen für NotSan) mitwirken. Auch sollen sie Empfehlungen für einheitliche Fortbildungsinhalte von Notfallsanitätern, Rettungsassistenten und Rettungssanitätern sowie Leitstellendisponenten in Zusammenarbeit mit den Schulen und Ausbildungszentren erarbeiten sowie die Einführung einer Fortbildungspflicht für Notärzte in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer und im Austausch mit Fachgesellschaften prüfen.

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