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AGBN begrüßt und kritisiert Gesetzentwurf

19.06.2012, 13:45 Uhr

Foto: Fotolia

Rechtssicherheit, aber „deutliche Lücken“

Aus der Sicht der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (AGBN) ist die Vorlage eines Gesetzesentwurfes über den Beruf des Notfallsanitäters zu begrüßen – auch als Folge langjähriger Forderungen der Notärzteschaft. Allerdings seien die Vorgaben zur Ausbildung mit erheblichen Problemen behaftet. Begrüßenswert findet die AGBN die Intention des Gesetzes – besonders die Aufgaben, die Qualifikation und Rechte der nicht-ärztlichen Mitarbeiter in dem deutschen, notarztzentrierten Rettungsdienst neu und rechtsverbindlich zu regeln. Nicht akzeptabel und in keiner Weise begründet ist für die Arbeitsgemeinschaft hingegen die Einordnung des Berufsbildes als nicht-ärztlicher Heilberuf anstatt, wie bei anderen Assistenzberufen, als Gesundheitsfachberuf.

Die Einordnung als Heilberuf gründe auf der Tatsache, dass nach dem Willen des Gesetzgebers zukünftige Notfallsanitäter „invasive Maßnahmen“ durchführen sollen, die ein Arzt in seiner 6-jährigen Ausbildung nicht erlernt, sondern sich erst im Rahmen der klinischen Weiterbildung aneignen kann. Im Entwurf werde dies als „eigenständiges Durchführen heilkundlicher Maßnahmen“ bezeichnet, was den Ersatz des Notarztes überflüssig mache, obwohl ausdrücklich ausgeführt werde, dass das Gesetz nicht zu einem „notarztfreien Rettungssystem“ führen soll. Für die Einleitung einer Narkose unter den geschützten Bedingungen des Krankenhauses mit der Möglichkeit der Rückversicherung bei möglichen Komplikationen z.B. brauche der Notarzt eine Zusatzqualifikation, die der zukünftige Notfallsanitäter mit der Eingangsqualifikation Realschulabschluss in 3 Jahren erlernen solle.

Mit der Erlaubnis der Durchführung aller „erlernter Maßnahmen nicht nur bei Vorliegen eines lebensgefährlichen Zustandes“, sondern bereits bei „zu befürchtenden wesentlichen Folgeschäden, die bei jedem Rettungseinsatz zu befürchten seien, werde für die Übernahme ärztlicher Maßnahmen quasi eine Generalvollmacht erteilt. Die bisherige Tätigkeit als Assistenz des Notarztes finde sich nicht mehr vordergründig, sondern der Schwerpunkt liege auf der eigenständigen Leistungserbringung.

Nach Angaben der AGBN sind die Notärzte daran interessiert, in Zukunft besser qualifiziertes Personal an ihrer Seite zu haben – mit dem Ziel, eine adäquate notfallmedizinische Versorgung der Notfallpatienten zu gewährleisten, wobei der garantierte Anspruch des Patienten auf eine notärztliche Versorgung zukünftig nicht in Frage gestellt werden dürfe. In dem derzeitigen Fassungsentwurf werde dieser Intention nicht Rechnung getragen.

Die Stellungnahme der AGBN finden Sie hier.

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