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Altes Verordnungsformular zur Krankenbeförderung bleibt in Bayern gültig

01.04.2019, 08:50 Uhr

Verfahren wurde nicht mit Kassenärztlicher Bundesvereinigung abgestimmt


Wie wir am 12. März 2019 hier und in der aktuellen RETTUNGSDIENST berichteten, gilt ab dem heutigen Tag das Verordnungsformular zur Krankenbeförderung in einer neuen Version. Die bisher verwendeten Vordrucke dürfen dann nicht mehr eingesetzt werden. Von dieser Regelung weicht Bayern jetzt ab.

Wie aus einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern vom 26. März 2019 an die Leistungserbringer BRK, ASB, JUH, MHD, BF München, Aicher Group, MKT, IMS, Paramedic sowie RKT hervorgeht, werden die bisherigen Verordnungsvordrucke für die Abrechnung der Einsätze noch bis zum 30. September 2019 durch die Kassen akzeptiert. Sofern man die bisherigen Verordnungsvordrucke auf einem NEF, einem RTW oder einem KTW vorliegen habe oder einen „alten“ Verordnungsvordruck von einem Arzt bzw. einem Krankenhaus erhalte, stelle dies kein Problem dar, heißt es in dem Schreiben, das RETTUNGSDIENST vorliegt. Bei Neubestellungen von Verordnungen erhalte man aber ab heute automatisch die neuen Muster-4-Vordrucke.

Auf RETTUNGSDIENST-Anfrage teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit, dass das Verfahren nicht mit ihr abgestimmt wurde. Die Entscheidung zur Annahme von alten Formularen sei eine Kulanzregelung der Krankenkassen. Inwiefern diese noch einmal verlängert werde, liege ebenfalls in deren Ermessen. Man habe das Schreiben jedoch zum Anlass genommen, direkt auf den GKV-Spitzenverband zuzugehen. Denn nach Ansicht der Krankenkassenverbände in Bayern sollen im Rettungsdienst tätige Transportunternehmen Formulare bestellen können, die ausschließlich der vertragsärztlichen Nutzungsberechtigung unterliegen. Dies sei ebenfalls weder mit der KBV abgestimmt, noch werde es von ihr befürwortet.

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