Der DRK-Kreisverband Reutlingen hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das Klarheit über die rechtlichen Grundlagen bei den erweiterten Versorgungsmaßnahmen durch Rettungsassistenten schaffen soll. Im Landkreis Reutlingen (Baden-Württemberg), der zu etwa zwei Dritteln aus ländlich geprägter Infrastruktur besteht, kam es im Jahr 2007 an zwei von drei Notarztstandorten zu Abmeldungen des Notarztes mit monatlich bis zu 223 Stunden. Zudem benötigte der Notarzt bei Nachalarmierungen zum Teil eine halbe Stunde bis zum Eintreffen – wenn er im Dienst war.
Ein 43-seitiges Gutachten, das von dem Kölner Fachanwalt für Medizinrecht Prof. Dr. iur. Karsten Fehn erstellt wurde, hat jetzt ergeben, dass aus rechtlicher Sicht eine Analgosedierung durch Rettungsassistenten auch ohne Notarzt-Nachforderung rechtmäßig ist. Auch eine Analgesie mit Morphin ist demnach legitim, sofern ein Notarzt nachgefordert wird und eine telefonische Rücksprache stattfindet. Nach einer entsprechenden Schulung und Prüfung steht den Rettungsassistenten neben der endotrachealen Intubation auch die Anwendung des Larynxtubus sowie für die medikamentöse Therapie neun Medikamente zur Verfügung.
Analgesie auch ohne Notarzt rechtmäßig
30.05.2008, 14:05 Uhr
Reutlinger DRK ließ Gutachten erstellen