Die Gabe von Analgetika durch Rettungsdienstpersonal kann in den Augen des Bundesverbandes der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschlands e.V. sinnvoll sein, wenn bestimmte Rahmenbedingungen exakt eingehalten werden. Zu diesem Ergebnis kamen die ÄLRD bei ihrer Frühjahrstagung in Bad Saarow. Grundlage für ihre Entscheidung bildete ein Papier, das eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Dr. med. Gerhard Zipperlen, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandes, entworfen hatte. Der Bundesverband habe diese Gruppe eingesetzt, weil in der aktuellen Diskussion um die Analgetikagabe immer wieder der Ärztliche Leiter des Rettungsdienstes als möglicher Beteiligter genannt werde.
In der Stellungnahme heißt es: „In seltenen Ausnahmefällen, in denen ein alarmierter Notarzt nicht in vertretbarer Zeit den Patienten erreicht, kann eine Analgetikagabe durch Rettungsassistenz-Personal gegebenenfalls sinnvoll sein.“ Dafür habe der zuständige ÄLRD folgende Voraussetzungen zu schaffen: die Festlegung der Rahmenbedingungen (Zuständigkeiten, Indikationen, Anwendung, Komplikationsmanagement, Dokumentation, disziplinarische Maßnahmen, arbeitsrechtliche Steuerung), die strukturierte zusätzliche Qualifikation des Rettungsassistenz-Personals mit einer jährlichen Zertifizierung sowie die Überwachung und Analyse jeder einzelnen Anwendung im Rahmen eines strukturierten Qualitätsmanagements. Zudem müsste eine Empfehlung geeigneter Medikamente durch die ärztlichen Fachgesellschaften vorliegen, eine Haftungsregelung für Anwender und ÄLRD bestehen und die Durchführungsverantwortung beim Anwender liegen. „An diese Maßnahmen sind unter dem Aspekt der Nutzen-Risiko-Abwägung strengste Maßstäbe anzulegen“, betonen die ÄLRD. Diese Stellungnahme ermögliche Regelungen auf einheitlicher Grundlage. Rückfragen dazu können an den Leiter der Arbeitsgruppe, Dr. Gerhard Zipperlen (zipperlen(at)t-online.de), gerichtet werden. (POG)