Angehörige von Feuerwehr und Rettungsdienst sollen künftig Polizeibeamten gleichgestellt werden, wenn sie im Einsatz angegriffen oder bedroht werden. Dies sieht eine Novellierung der § 113 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) und 114 (Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleich stehen) vor. So soll im § 114 ein Absatz 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt werden: „Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert oder sie dabei tätlich angreift.“ Damit würden zum ersten Mal Angehörige von Polizei und Feuerwehr Berücksichtigung durch den so genannten Widerstandsparagrafen finden. Analog dazu soll auch der $ 305a StGB (Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel) um die Fahrzeuge von Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Feuerwehr ergänzt werden. Bislang spricht der § 113 nur von Personen, „die zur Unterstützung bei der Diensthandlung zugezogen sind“. (POG)
Angriffe auf Einsatzkräfte künftig strafbar
28.10.2010, 08:59 Uhr
Gesetzesnovellierung schützt Feuerwehr und Rettungsdienst