In dem Artikel „Antidotvorhaltung im Rettungsdienst: Die wirklich wichtigen Antidote der Bremer Liste“ in der Februar-Ausgabe der RETTUNGSDIENST wurden bei den für den präklinischen Einsatz vorzuhaltenden Antidoten, die ohne Einbußen bei der Versorgungsqualität in akuten Notfällen angewendet werden können, die Substanzen Atropin, Naloxon, Toloniumchlorid, Aktivkohle und 4-Dimethylaminphenol (4-DMAP) genannt. 4-DMAP ist ein spezifisches Antidot zur Behandlung von Vergiftungen mit Blausäure (Zyanwasserstoff) und ihren Salzen (Zyanide). Diese Vergiftungen müssen zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der lebenswichtigen Körperfunktionen sofort an der Einsatzstelle mit einem potenten spezifischen Antidot behandelt werden (Dosierung: bis zu 3 mg/kgKG 4-DMAP).
Wie die Autoren des Artikels mitteilten, ist 4-DMAP zurzeit allerdings aufgrund von Umstellungen im Produktionsprozess nicht erhältlich. Nach Auskunft des Herstellers wird derzeit an einer Erneuerung der Herstellungserlaubnis, die aufgrund des veränderten Produktionsprozesses vorgeschrieben ist, gearbeitet. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels sollte die Zulassung eigentlich bereits vorliegen. Leider ist das aber bis heute nicht der Fall.