S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Antrag auf Änderung des österreichischen Sanitätergesetzes

04.10.2017, 11:28 Uhr

Foto: G. Sandner/ÖRK Liezen, FGG5

Notfallsanitäter sollen Notarztindikation eigenverantwortlich beurteilen können


Vergangenen Freitag, den 29. September 2017, wurde ein Antrag auf Änderung des Sanitätergesetzes (SanG) in den österreichischen Bundesrat eingebracht. Der Notfallsanitäter solle künftig berechtigt werden, allgemeine (§ 11) und besondere Notfallkompetenzen (§ 12) auch dann eigenverantwortlich durchzuführen, wenn kein Arzt vor Ort ist. Aktuell ist bei Arztabwesenheit Voraussetzung zur Durchführung „die vorangehende Verständigung des Notarztes oder die Veranlassung derselben“. Die Gesetzesänderung solle es damit Notfallsanitätern erlauben, die Situation vor Ort individuell zu beurteilen und selbstständig die Notarztindikation zu prüfen, um diesen ggf. nachzufordern. Zugleich würde damit eine Unklarheit des SanG beseitigt, denn seit Jahren werde diskutiert, ob der in den § 11 und 12 verwendete Begriff „Verständigung“ tatsächlich die generelle Anforderung eines Notarztes meint oder lediglich Informationsübermittlung an einen solchen, ohne dass dieser zwangsläufig ausrücken muss.

Der Verzicht auf eine zwingende Verständigung soll es ermöglichen, die knappen notärztlichen Ressourcen eben dort einzusetzen, wo der Notfallsanitäter keine ausreichende Stabilisierung der Vitalparameter eines Patienten gewährleisten kann. Eine Erweiterung seines Kompetenzrahmens solle durch die Änderung aber nicht erfolgen, hinsichtlich der Freigabe und Anwendung von Medikamenten bleiben die ärztlichen Leitungen der Rettungsdienstorganisationen verantwortlich. Der Antrag auf Änderung des Sanitätergesetzes, dem bereits der österreichische Nationalrat zugestimmt hat, wurde an den Gesundheitsausschuss des Bundesrates verwiesen.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum