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Anzeige per E-Mail gegen Stuttgarter DRK-Retter

19.02.2010, 13:46 Uhr

Foto: Archiv

Verdacht auf Körperverletzung „unter Inkaufnahme des Todes“

Der Stuttgarter Staatsanwaltschaft liegt eine Strafanzeige gegen den örtlichen Vorstand des DRK und die Führungskräfte des DRK-Rettungsdienstes vor. Wie die Justizbehörde gegenüber der Presse bestätigte, ging die Anzeige per E-Mail ein. Darin werde der Rettungsorganisation von einer Frau vorgeworfen, bis zum Sommer 2006 nicht mitgeteilt zu haben, dass die gesetzlichen Hilfsfristen beim Rettungsdienst nicht eingehalten würden. Es bestehe daher der Verdacht auf Körperverletzung „unter Inkaufnahme des Todes bei einer nicht bestimmten Anzahl von Notfallpatienten“. Erst nach Inbetriebnahme der neuen Integrierten Leitstelle im Sommer 2006 sei aufgefallen, dass die gesetzliche Hilfsfrist von 15 Minuten öfters verletzt werde, argumentiert die Frau.

Das DRK zeigte sich überrascht von dieser Aktion. „Wir haben von der Anzeige auch erst aus der Presse erfahren“, sagte Kreisgeschäftsführer Frieder Frischling, „und sind nun gespannt, ob die Staatsanwaltschaft ermitteln wird.“ Fakt sei, dass die Daten in den vergangenen Jahren immer dokumentiert und ausgewertet worden seien. Wegen der Einhaltung der Hilfsfristen war das DRK in der Vergangenheit häufig kritisiert worden. Mittlerweile wird die Frist vom Rettungsdienst laut Frischling aber eingehalten, nur beim Notarzt gebe es noch Nachbesserungsbedarf.

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