Mitte dieses Jahres möchte die AOK Baden-Württemberg ihren rund 3,9 Mio. Versicherten ein umfassendes Angebot für eine hausarztzentrierte Versorgung machen. Nach einer bundesweiten Ausschreibung wurden im Dezember 2007 die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft und der Medi-Verbund als geeignete Vertragspartner ausgewählt. Die neuen gesetzlichen Regelungen ermöglichen es den gesetzlichen Krankenkassen, Verträge für die hausärztliche Versorgung ihrer Versicherten auch direkt mit geeigneten Leistungserbringern zu schließen. Das bisherige Monopol der Kassenärztlichen Vereinigungen soll so nach dem Willen des Bundesgesetzgebers aufgebrochen werden.
Die Teilnahme an dem neuen Konzept ist für Versicherte und Ärzte freiwillig. Ein Versicherter, der sich zuvor in das neue Modell eingeschrieben hat, ist anschließend allerdings für 12 Monate an den von ihm gewählten Hausarzt gebunden. Um möglichst viele Versicherte gewinnen zu können, setzt die AOK Baden-Württemberg nach eigenem Bekunden daher vor allem auf eine hohe Qualität des neuen Angebots. Die teilnehmenden Ärzte sollen von Bürokratie entlastet werden und so Zeit für zusätzliche Serviceleistungen wie etwa Abendsprechstunden gewinnen.
Was berührt den Rettungsdienst an diesem Konzept? Zum einen ist es ganz offensichtlich möglich, die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit wesentlichen Gesundheitsleistungen in die Hände von privaten Organisationen und Unternehmen zu legen. Zum anderen wurden die geforderten Leistungen bundesweit ausgeschrieben. Da die qualitativen Anforderungen vom jeweiligen (öffentlichen) Auftraggeber bestimmt werden, müsste nicht allein der Preis die Auswahl bestimmen. Wenn es der Auftraggeber allerdings versäumt oder vielleicht auch kein Interesse hat, klare und nachvollziehbare Qualitätskriterien zur Grundlage einer Vergabe zu machen, ist dies wohl kaum dem Auftragnehmer anzulasten.
Auch die notärztliche Komponente im Rettungsdienst wird nicht unberührt bleiben, zumindest in den Ländern, in denen der Kassenärztlichen Vereinigung die Sicherstellung für den Notarztdienst übertragen wurde. Setzen sich eigenständige Versorgungsverträge für ärztliche Leistungen landesweit durch, fehlt schnell die Basis für den herkömmlichen Notarztdienst. Zugleich eröffnen sich interessante Möglichkeiten für neue Leistungserbringergruppen und/oder ein Zuwachs an Kompetenzen für nichtärztliches Rettungsdienstpersonal. Das wird wohl auch davon abhängen, ob man Veränderung eher als Risiko oder als Chance sehen möchte.
AOK Baden-Württemberg: Neues Angebot für hausärztliche Versorgung
14.01.2008, 09:30 Uhr