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ASB Baden-Württemberg unterstützt Beschäftigte in der Energiekrise

07.11.2022, 13:01 Uhr

Foto: Hannibal/ASB

Hilfsorganisation zahlt freiwillige Entlastungszulagen


Der ASB Baden-Württemberg gab heute bekannt, dass er seinen rund 8.500 Beschäftigten ab Januar 2023 eine freiwillige Entlastungszulage als Hilfe in der Energiekrise und der anhaltend hohen Inflation bezahlen will. Insgesamt wendet die Hilfsorganisation für die Maßnahmen über 10 Mio. Euro für die Mitarbeitenden auf. Dafür sei in einem gemeinsamen Gespräch mit der Ver.di-Tarifkommission als Aufnahme in den Tarifvertrag folgender monatlicher steuer- und sozialversicherungsfreier Entlastungszuschlag ab Januar 2023 bis September 2023 beschlossen:

  • 150 Euro pro Monat für hauptamtliche Mitarbeitende (teilzeitbeschäftige anteilig) sowie Auszubildende
  • 50 Euro pro Monat pauschal für nebentätig Beschäftige (Schülerinnen und Schüler, Studierende usw.) als auch Teilnehmende eines Freiwilligen Sozialen Jahres und Bundesfreiwilligendienstes unabhängig vom Beschäftigungsumfang.

Aufgrund der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen soll die freiwillige Zulage netto ausbezahlt werden. Die Maßnahme sei befristet bis zum 30. September 2023, da zu diesem Zeitpunkt die tariflichen Entgelte im TV-L neu verhandelt werden und die Ergebnisse sowie die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich zunächst abgewartet werden müssten. Zudem bietet der ASB für hauptamtliche Mitarbeitende die Möglichkeit, zinsfreie Arbeitgeberdarlehen bis zu einer maximalen Höhe von 1.500 Euro im Jahr 2023 für eine außerordentliche Belastung durch eine Nebenkostenabrechnung in Anspruch zu nehmen.

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