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ASB Bayern und Ver.di einigen sich auf Tarifvertrag

27.02.2025, 10:54 Uhr

Foto: T. Schamberger/ASB

Übergreifende Regelungen nach 20 Jahren


Bereits zum Jahresanfang ist der bayernweite Vertrag in Kraft getreten und hat eigenständige Vereinbarungen der ASB-Kreis- und Regionalverbände abgelöst. Die Arbeitsbedingungen an den 20 bayerischen ASB-Standorten seien in den letzten zwei Jahrzehnten unterschiedlich gewachsen. Der neue Tarifvertrag überführe diese Bedingungen in einen Rahmen, der allen bayerischen ASB-Mitarbeitenden zugutekomme. So beträgt die Arbeitszeit über alle Berufsgruppen hinweg 38,5 Wochenstunden. Der Tarifvertrag enthält zudem Regelungen zu Überstunden und Pausen sowie zu belastenden Arbeitszeiten wie Schicht, Wechselschicht und Nachtarbeit.

Die neuen Regelungen stellten sicher, dass bei den Gehältern mindestens das TVöD-Niveau erreicht und teils auch überschritten werde, so ASB-Landesgeschäftsführer Dr. Jarno Lang. Hinzu kämen Urlaubsgeld und eine Jahressonderzahlung, die gestaffelt nach Entgeltgruppe bis 95% des monatlichen Entgeltes entsprächen. Zudem beinhalte der Tarifvertrag zusätzliche Sozialleistungen wie z.B. Krankengeldzuschüsse. 

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