Die Bundesregierung will den Persönlichkeitsschutz bei der Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen verbessern und das Strafgesetzbuch entsprechend ändern. Der Gesetzentwurf (19/17795) steht heute auf der Tagesordnung. Eine Live-Übertragung findet ab 16.30 Uhr statt. Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen vom Geschehen, insbesondere von verletzten und verstorbenen Personen, anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten.
Der Gesetzentwurf der Regierung sieht u. a. vor, den geschützten Personenkreis auf Verstorbene auszuweiten. Vom Straftatbestand erfasst werden sollen das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, sowie das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von bestimmten gegen Anblick geschützten Körperteilen. Auch das Gebrauchen und Zugänglichmachen von solchen Bildaufnahmen soll strafbar werden. Oftmals würden solche Fotos auch an die Medien weitergegeben. Den damit verbundenen Verletzungen der Rechte der Abgebildeten gelte es zu begegnen. Bislang schützt das Strafrecht durch § 201a des Strafgesetzbuches (StGB) – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen – in Bezug auf Bildaufnahmen bei Unfällen oder Unglücksfällen nur lebende Personen. Auch die AfD hat angekündigt, einen Gesetzentwurf zu dem Thema vorzulegen. Dieser soll sich mit der Herstellung von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten befassen.
Auch Verstorbene sollen vor Gaffern geschützt werden
06.05.2020, 11:51 Uhr
Regierung berät über Gesetzentwurf