Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Celle kann der Aufbau der Kooperativen Großleitstelle (KGO) in Oldenburg für Rettungsdienst und Feuerwehren nun weitergehen. Das Gebäude ist bereits seit Anfang 2010 bezugsfertig. Jedoch war die Fertigstellung durch die Beschwerde eines unterlegenen Anbieters für Einsatzleittechnik verhindert worden. Nun hatte das Gericht eine vorzeitige Zuschlagserteilung für den Aufbau der Technik genehmigt. Damit können nun Aufträge im Wert von etwa 5 Mio. Euro vergeben werden, u.a. an Digitalfunk-Anbieter.
Polizeipräsident Hans-Jürgen Thurau begrüßte die Entscheidung: „Das OLG Celle hat keinen Zweifel daran gelassen, dass die Auftragsvergabe im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sowie des Feuerwehr- und Rettungswesens von besonderer Bedeutung und Notwendigkeit ist“. Die Entscheidung aus Celle habe auch Auswirkungen auf andere Leitstellenprojekte in Niedersachsen: „Da die moderne Einsatzleittechnik auch in anderen Leitstellenprojekten in Niedersachsen – z.B. in den Leitstellen Osnabrück und Wittmund – eingesetzt werden soll, profitieren diese Projekte unmittelbar von unserer Entscheidung.“
In der Leitstelle werden zukünftig die 112-Notrufe aus den Landkreisen Oldenburg, Ammerland, Wesermarsch und Cloppenburg sowie den kreisfreien Städten Delmenhorst und Oldenburg auflaufen. Damit versorgt die Leitstelle etwa 725.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf etwa 4.000 qkm in allen Belangen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, teilte die Polizei in Oldenburg mit.