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Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche bleiben steuerfrei

05.12.2008, 11:53 Uhr

Foto: BilderBox

Ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungsdienst können aufatmen: Künftig bleibt ihre Aufwandsentschädigung bis zur gesetzlichen Grenze von 2.100 Euro im Jahr wieder steuerfrei. Nach den bisherigen Bestimmungen sollte die Steuerfreiheit nur für Zeiten gelten, in denen Einsätze gefahren wurden (siehe RETTUNGSDIENST 11/2008). Aufwandsentschädigungen für reine Bereitschaftszeiten hingegen sollten der Besteuerung unterliegen. Gegen diese Regelung hatten die Hilfsorganisationen heftigen Protest erhoben und dabei vor allem Unterstützung bei der bayerischen Staatsregierung gefunden.

Bei ihrer jüngsten Konferenz kippten nun die Einkommenssteuer-Referatsleiter von Bund und Ländern die umstrittene Bestimmung. „Damit hat Bayern das erreicht, was die gemeinnützigen Verbände gefordert haben: Eine pauschale Steuerbefreiung ohne bürokratische Differenzierung nach Bereitschafts- oder Einsatzzeiten“, kommentierte der bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon diesen Beschluss. (POG)

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