In Aurich haben sich der Landkreis als Träger der Rettungsdienst gGmbH und die Gewerkschaft Ver.di darauf geeinigt, dass die Entlohnung des Personals stufenweise an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angeglichen wird. Damit setzte sich die Gewerkschaft nach zähen Verhandlungen mit ihren Forderungen durch. Allerdings musste sie dem Kreis zugestehen, dass die Bezahlung der Mitarbeiter gesenkt wird, wenn die Krankenkassen den Tarif in den Budgetverhandlungen nicht akzeptieren und des damit zu finanziellen Problemen kommt. Diese Rückfallklausel muss allerdings noch ausformuliert werden. Und dabei sehen die Beteiligten einige Schwierigkeiten auf sich zukommen. Denn die Formulierung müsse so klar sein, dass die Bezahlung im Fall der Fälle ohne neue schwierige und konfliktreiche Verhandlungen mit Ver.di gesenkt werden könne.
Der Kreisrat lobte die Gewerkschaft. Sie habe mit ihrer Zustimmung ein hohes Maß von Verständnis für die Probleme der Arbeitgeber gezeigt. Die Ver.di-Vertreterin wies darauf hin, dass es das erste Mal sein, dass eine solche Rückfallklausel vereinbart worden sei. Daraus könne auch ein Modell für andere Kreise entstehen. Einigen sich die Tarifparteien allerdings nicht, wird es wohl zu Streiks im Auricher Rettungsdienst kommen.