Am Donnerstag ist die Langfassung der S1-Leitlinie „Prähospitales Atemwegsmanagement“ veröffentlicht worden. Sie steht auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zum Download zur Verfügung (AWMF-Register-Nr.: 001-040). Federführende Fachgesellschaft war die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). In der Aktualisierung einer entsprechenden Empfehlung aus dem Jahr 2012 und dem damit verbundenen Upgrade zur S1-Leitlinie wurde „notfallmedizinisches Personal mit limitierten Kenntnissen und Erfahrung im Atemwegsmanagement“ besonders berücksichtig.
Zu den wichtigsten Empfehlungen der neuen S1-Leitlinie zählen laut Zusammenfassung, dass „aufgrund der schwierigen prähospitalen Bedingungen immer zunächst eine kritische Überprüfung der Indikationsstellung zur invasiven Atemwegssicherung stattfinden soll“. Obligat sei die Durchführung einer adäquaten Präoxygenierung mit höchstmöglicher inspiratorischer O2-Konzentration vor invasiver Atemwegssicherung beim spontanatmenden Patienten. Die endotrachele Intubation (ETI) soll beim Erwachsenen angestrebt und primär mit einem Videolaryngoskop mit Macintosh-ähnlichem Spatel durchgeführt werden, um sowohl die direkte als auch die indirekte Laryngoskopie anwenden zu können. Sie soll aber nur dann durchgeführt werden, wenn mindestens 100 ETI an Patienten unter Anleitung dokumentiert wurden und in der Wiederholung 10 ETI pro Jahr durchgeführt werden. Ein extraglottischer Atemweg (EGA) der zweiten Generation könne gewählt werden, wenn keine ausreichende Erfolgsaussicht für die ETI bestehe und mindestens 45 EGA-Anwendungen am Patienten unter Anleitung dokumentiert und in der Wiederholung drei EGA-Anwendungen pro Jahr durchgeführt wurden. Als primäre Technik zur Beatmung von Kindern soll die optimierte Maskenbeatmung mit beidhändigem Esmarchmaskengriff (doppelter C-Griff), optimaler Kopflagerung und ggf. passendem Guedeltubus durchgeführt werden. Als extraglottischer Atemweg werden bei Kindern die Larynxmaske oder der nasopharyngeale Rachentubus empfohlen. Die kontinuierliche Kapnografie soll obligat während jeder Atemwegssicherungsmaßnahme angewendet werden. Die Ausbildung der gesamten Techniken soll am Patienten durchgeführt werden, Übungen am Phantom alleine seien nicht ausreichend, heißt es in der Leitlinie.
Auf die jetzt vorliegende Langfassung der S1-Leitlinie „Prähospitales Atemwegsmanagement“ hatte sich im November 2018 die Ständige Konferenz der DRK-Landesärzte berufen und daraufhin angeordnet, dass zukünftig die Verwendung des Larynxtubus (LT) ebenso wie anderer epiglottischer Atemwegshilfen (EGA), z.B. die Larynxmaske, in der Sanitätsausbildung nicht mehr geschult werden soll (wir berichteten hier). Die Schulung der EGA ist daraufhin aus den Schulungsunterlagen der Sanitätsausbildung gestrichen worden. Zur Beatmung bei der Reanimation soll seitdem die Beutel-Masken-Beatmung geschult und verwendet werden. Diese Anordnung hatte für viele Diskussionen gesorgt (u.a. hier).