Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am heutigen Freitag der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter zugestimmt (Drucksache 728/13). Danach werden sich die 4.600 Stunden der dreijährigen Ausbildung in 1.920 Stunden für den theoretischen und praktischen Unterricht mit 10 Themenbereichen, 1.960 Stunden für die Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen und 720 Stunden zum „Erwerb praktischer Erfahrungen im Rahmen der Wahrnehmung von sechs Funktionen in geeigneten Krankenhäusern“ gliedern.
Die staatliche Prüfung soll jeweils einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil umfassen und grundsätzlich an der Schule abgelegt werden, an der die Ausbildung abgeschlossen wurde. Die Ausbildung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter soll nach mindestens dreijähriger Berufspraxis als Rettungsassistent 480 Stunden, ansonsten 960 Stunden betragen. In Kraft treten kann die Verordnung somit zum 1. Januar 2014. Das Außerkrafttreten der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistenten ist für den 31. Dezember 2014 vorgesehen, wobei Ausbildungen, die bis dahin begonnen wurden, noch abgeschlossen werden können. (POG)