In zwei einander absolut widersprechenden Entscheidungen haben die Vergabekammer Köln und das Verwaltungsgericht Köln die Zuständigkeit zur Überprüfung der Vergabeentscheidung eines Trägers hin- und hergeschoben: Während die Vergabekammer Köln in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf das Vergaberecht (weiterhin) für unanwendbar und daher sich selbst für unzuständig (und damit das Verwaltungsgericht für zuständig) erklärt hat, hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für Überraschung gesorgt. Das Verwaltungsgericht hat sich nämlich ebenfalls für unzuständig erklärt, weil es die gesamte bisherige obergerichtliche Rechtsprechung für falsch und damit das Vergaberecht für anwendbar hält. Dementsprechend sei einzig die Vergabekammer zur Nachprüfung rettungsdienstlicher Vergabeentscheidungen zuständig. Damit könnte sich in NRW eine ähnliche Entwicklung wie in Sachsen abzeichnen.
Ausschreibungen 2.0: Neue Lage in NRW?
08.09.2008, 14:12 Uhr
Aktueller Vergaberechtstreit