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Ausschreibungen in Bayern: Europäische Mitbewerber zugelassen

19.10.2009, 08:45 Uhr

Foto: Archiv

Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg jetzt rechtskräftig

Bei Ausschreibungen im Rettungsdienst in Bayern sollen nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Regensburg auch Bewerber aus dem europäischen Ausland zugelassen sein. Mit dieser jetzt rechtskräftigen Entscheidung gab das Gericht der Beschwerde eines dänischen Unternehmens statt, dem der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau untersagt hatte, sich an dem Ausschreibungsverfahren für die Rettungswachen Freyung, Hutthurm, Passau und Schönberg zu beteiligen. „Das Gericht hat deutlich hervorgehoben, dass auf jeden Fall ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen ist, das den vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Maßgaben für eine Dienstleistungskonzession, die den Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung entspricht“, kommentierte der Rechtsvertreter des dänischen Unternehmens die Entscheidung.

 

Die vier genannten Rettungswachen im Bereich Passau wurden damit schon zum zweiten Mal Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Bis Ende 2008 war der private Rettungsdienst Stadler dort tätig gewesen. Dann hatte ihm der Rettungszweckverband gekündigt und dem BRK sowie die Malteser vorläufig mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt. Dagegen hatte wiederum der Privatunternehmer ein Vergabenachprüfungsverfahren mit der Begründung angestrengt, es müsse ein förmliches Vergabeverfahren erfolgen. Diesen Antrag hatte die Vergabekammer Südbayern zunächst zurückgewiesen: Da in Bayern die Vergabe des Rettungsdienstes nach dem Prinzip der Dienstleistungskonzession durchgeführt werde, sei sie sowohl vom Anwendungsbereich der europäischen wie der deutschen Vergaberichtlinien ausgenommen. Gleichzeitig wurde aber durch die Firma Stadler an die europäische Kommission die Frage weitergegeben, ob die im Bayerischen Rettungsdienstgesetz festgeschriebene Bevorzugung der Hilfsorganisationen überhaupt rechtens sei. Nach Brüssel ging durch das OLG München die Frage, ob der bayerische Rettungsdienst wirklich auf Basis von Dienstleistungskonzessionen oder auf der von Dienstleistungsaufträgen läuft. Letztgenannter Fall hätte wiederum ganz andere Auswirkungen auf die Vergabepraxis. (POG)

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