Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, die als Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in Berlin tätig sind, erhalten für den gesteigerten Aufwand eine erhöhte Zulage. Die Regelung galt bisher nur für Verbeamtete der Berliner Feuerwehr, ist jetzt aber auch auf Tarifbeschäftigte übertragen worden. Wie die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport gestern bekanntgab, konnte nach Verhandlungen in der Tarifgemeinschaft der Länder eine entsprechende Einigung erzielt werden.
An Notfallsanitäterinnen und -sanitäter in der Entgeltgruppe KR 8, die die berufspädagogische Zusatzqualifikation im vorgeschriebenen Umfang absolviert haben und Nachwuchskräfte anlernen, kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine über- bzw. außertarifliche Zulage von bis zu 224,45 Euro je Monat ausgezahlt werden (bisher 78,34 Euro). Begründet wird der Anspruch durch eine in dem jeweiligen Monat überwiegende Tätigkeit als Anleiterin bzw. Anleiter und den darauf basierenden, grundsätzlichen Anspruch auf die Zahlung einer monatlichen Zulage. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023.