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Auswahlverfahren für Rettungsassistentenausbildung

09.04.2010, 10:03 Uhr

Foto: M. Müller

Berufsfachschule mit Pilotfunktion

Zum Angebot der staatlichen Johann-August-Röbling-Schule für Gesundheit und Soziales gehört seit einigen Jahren auch die Ausbildung von Fachpersonal im Rahmen des Rettungsassistentengesetzes. Die nach dem in Mühlhausen geborenen Konstrukteur der berühmten Brooklynbridge benannte Schule bietet insgesamt eine Vielzahl von Ausbildungen in Gesundheits- und Sozialberufen an. Fachlich und pädagogisch geeignete Lehrkräfte sowie die notwendige Infrastruktur waren somit vorhanden, als der Unstrut-Hainich-Kreis als Schulträger und das thüringische Kultusministerium grünes Licht für die Rettungsassistentenausbildung gaben.

Der Besuch ist für die Schülerinnen und Schüler der staatlichen Schule, die bei jährlicher Aufnahme in zwei Klassen unterrichtet werden, kostenfrei. Im Rahmen der Bewerbung um einen Schulplatz findet ein Auswahlverfahren statt, da mehr Interessenten vorhanden sind als Kapazitäten zur Verfügung stehen. Innovativ ist auch das umfangreiche Sportangebot an der Schule, welches helfen soll, den allseits bekannten Rückenproblemen im Rettungsdienst vorzubeugen bzw. das Bewusstsein der künftigen Einsatzkräfte für die Notwendigkeit sportlicher Aktivitäten zu schärfen.

Die Pilotfunktion der Schule für eine kostenfreie Rettungsassistentenausbildung war daher der willkommene Anlass für den Schulbesuch am 12. März der Bundestagsabgeordneten Jens Ackermann (FDP) und Manfred Grund (CDU), da sich die Bundesregierung fest vorgenommen hat, das Rettungsassistentengesetz in der laufenden Legislaturperiode grundlegend zu reformieren. Mit dabei auch die beiden Abgeordneten Elke Holzapfel (CDU) und Marian Koppe (FDP) aus dem Landtag in Erfurt. Die Bundesländer spielen bei der Novellierung des Berufsgesetzes eine wichtige Rolle, da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt und der Rettungsdienst zudem in den Kompetenzbereich der Länder gehört. In der anschließenden Diskussionsrunde mit den Abgeordneten herrschte Übereinstimmung, dass Handlungskompetenz, Durchlässigkeit in andere Gesundheitsberufe und eine kostenfreie Ausbildung wesentliche Anforderungen für ein neues Berufsgesetz darstellen.

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