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Bachelor und Master im Rettungsdienst kein Arztersatz

26.09.2011, 11:54 Uhr

Foto: P. Knacke

ÄLRD warnen vor Erweiterung der Regelkompetenz

Der Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland e.V. (ÄLRD) hat davor gewarnt, in Bachelor- und Masterstudiengängen für den Rettungsdienst zunehmend Inhalte zu vermitteln, die auf eine „Erweiterung der Regelkompetenz“ abzielen. Gerade in den zurückliegenden beiden Jahren, so die ÄLRD in einer Presseerklärung, würde mit Lernzielen wie „humanmedizinische Kenntnisse der Akutdiagnostik und Akuttherapie“ sowie späterer „selbstständiger Arbeit“ geworben: „In den Modulen finden sich dann auch invasive Maßnahmen, die bisher nicht einmal im Humanmedizinstudium gelehrt werden, sondern erst in der fachärztlichen Weiterbildung.“ In dieser Entwicklung sehen die ÄLRD die Gefahr, dass der Eindruck geweckt werde, es „entstehe eine eigenständige notfallmedizinische Qualifikation, die zur Ausübung der Heilkunde berechtigt“ und es könnte mit den Absolventen solcher Studiengänge „ein etwaiger Ärztemangel ausgeglichen werden“. In Zukunft werde der Bundesverband ÄLRD solchen Tendenzen verstärkt entgegenwirken. (POG)

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