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Baden-Württemberg entlastet mit neuem Katastrophenschutzgesetz Kommunen

24.09.2025, 12:11 Uhr

Foto: P. Köhler

Mehr Unterstützung für ehrenamtlich Tätige und Spontanhelfer


Am 23. September hat der Ministerrat in Baden-Württemberg ein Gesetzesbündel auf den Weg gebracht, durch das die Sicherheit im Land substanziell weiter verbessert werden soll. So soll die Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes dem Verfassungsschutz mehr Möglichkeiten geben, das neue Katastrophenschutzgesetz zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes betragen und mit den Änderungen des Landesdatenschutzgesetzes den wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnet werden.

Drei zentrale Bereiche des Bevölkerungsschutzes sollen durch das Landeskatastrophenschutzgesetz gezielt gestärkt werden: das Ehrenamt, die finanzielle Entlastung der Kommunen im Katastrophenfall sowie der Ausbau der Vorsorge. So soll die Jahrespauschale für die ehrenamtlichen Helfer der Organisationen des Bevölkerungsschutzes von 130 auf 180 Euro erhöht werden. Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen für Menschen, dich sich freiwillig zur Hilfeleistung in einer außergewöhnlichen Einsatzlage oder Katastrophe bereit erklärt haben und die durch die Katastrophenschutzleitung zur Hilfeleistung eingesetzt werden. Diese Spontanhelfer können nun Schadensersatz beanspruchen, wenn ihnen im Einsatz ein Schaden entstanden ist. Außerdem soll ihnen ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse Baden-Württemberg zustehen. Auch in Bezug auf die Helfergleichstellung soll es Anpassungen geben. Neu sind hier etwa familienfreundliche Regelungen, z.B. für alleinerziehende oder pflegende Helfer. Künftig können auch Auslagen für Kinderbetreuung oder Betreuung für Pflegebedürftige während des Einsatzes durch das Land erstattet werden. Außerdem vereinfacht und präzisiert der Gesetzentwurf die Ausrufung einer außerordentlichen Einsatzlage und erweitert damit ihren Anwendungsbereich. Erstmals besteht auch die Möglichkeit, ausgewählte Erstattungen wie z.B. für schulische Aktionstage zu pauschalisieren.

Im Fall einer Katastrophe und einer außergewöhnlichen Einsatzlage werden zukünftig alle Kosten der ehrenamtlichen Helfer zur Entlastung der Kommunen vom Land getragen. Darunter fallen Schäden durch Helfer, die Freistellung von ehrenamtlich Tätigen am Arbeitsplatz und der Ersatz der Lohnaufwendungen sowie die Übernahme von Verdienstausfall, Auslagenersatz, Kinderbetreuungskosten, Pflegekosten und Auslagen bei haushaltsführenden Personen sowie der Ersatz von Sachschäden der Helfer.

Schließlich soll das neue Gesetz auch Regelungen zum Aufbau eines Katastrophenschutzlagers enthalten, in dem die zentralen sachlichen Bedarfe des Katastrophenschutzes vorgehalten werden, wie etwa Zelte, Liegen, Decken, Verbandmaterial, haltbare Lebensmittel o.Ä. Für die Erstausstattung und Einrichtung des Lagers investiert das Land rund 2,2 Mio. Euro.

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