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Baden-Württemberg führt fünf Notfallkategorien ein

26.03.2026, 16:10 Uhr

Foto: R. Schnelle

Rettungsdienstplanverordnung (RDPlanVO) als Gesetzblatt veröffentlicht


Nachdem in Baden-Württemberg im Juli 2024 das Rettungsdienstgesetz (RDG) umfassend novelliert wurde, wurde basierend darauf heute die neue Rettungsdienstplanverordnung (RDPlanVO) als Gesetzblatt-Nr. 36 veröffentlicht. Sie löst den bisherigen Rettungsdienstplan als rechtsverbindliche Verordnung ab, der lediglich eine Verwaltungsvorschrift war.

Im neuen RDPlanVO wird die bisherige Hilfsfrist mit einer Zeitspanne von 10 bis 15 min durch präzisere Vorgaben ersetzt. In 95% der Fälle soll das erste Rettungsmittel (RTW) innerhalb von 12 min bei Einsätzen der Notfallkategorie 1 am Notfallort eintreffen. Eingeführt wird zudem eine Prähospitalzeit, mit der erfasst wird, wann eine Patientin bzw. ein Patient bei als Notfallkategorie 2 eingestuften Einsätzen in der richtigen Klinik eintrifft. Dabei beginnt die Zeitmessung einheitlich mit dem Ende des Notrufabfragegesprächs (Dispositionsende) und nicht mehr mit dem ersten Klingeln, was die Realität der Anfahrt besser abbilden soll, und endet mit der Klinikaufnahme.

Die fünf Notfallkategorien werden in der RDPlanVO ausführlich erläutert, indem ihnen Diagnosen, Maßnahmen und Befunde zugeordnet werden. Die Bezeichnungen sind identisch mit den Feldbezeichnungen der Datensatzbeschreibungen der SQR-BW für die medizinische Behandlungsdokumentation und des Minimalen Notfalldatensatzes (MIND) sowie den Werten des modifizierten NACA-Scores (M-NACA-Scores). Die Notfallkategorien werden für jede Patientin und jeden Patienten sowie bei einsatzbezogenen Kategorien für jeden Einsatz bestimmt. Ergeben sich für dieselbe Patientin oder denselben Patienten mehrere zutreffende Notfallkategorien, wird dieser Patientin oder diesem Patienten für die Planung die Notfallkategorie mit der jeweils niedrigsten Ziffer zugeordnet.

Die RDPlanVO steht hier zum Download zur Verfügung.

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