Im baden-württembergischen Landtag wurde heute die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes verabschiedet. Eine wesentliche Neuerung ist darin die Anpassung der Planungsfrist, in der das erste Rettungsmittel am Notfallort eintreffen soll. Statt wie bisher 10 bis 15 Minuten wird sie zukünftig 12 Minuten betragen und für 95% der „wirklichen Notfälle“ als Planungsgröße gelten. Für bestimmte Notfälle sei künftig die Prähospitalzeit (die Zeit, bis der Notfall in der richtigen Klinik ankommt) bei der Planung zu berücksichtigen. In dem Zusammenhang, so das zuständige Innenministerium, könnten hochqualifizierte Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mehr Maßnahmen eigenständig durchführen. Ein telenotärztliches System soll im nächsten Jahr mit Pilotstandorten in Ludwigsburg und in Freiburg eingeführt werden. Die beiden Zentralen werden an den jeweiligen Integrierten Leitstellen eingerichtet und versorgen jeweils vier Rettungsdienstbereiche.
Weiterhin bestehen bleibt die bisherige Förderpraxis. Sie umfasst in erster Linie die Baumaßnahmen des bodengebundenen Rettungsdienstes wie den Neubau, den Umbau und die Erweiterung von Rettungswachen. Daneben ist im Bereich der Berg- und Wasserrettungsdienste auch die Beschaffung von Rettungsmitteln von der Förderung umfasst. Der Umfang der Rettungsdienstförderung beläuft sich auf 90% der förderungsfähigen Kosten. Daneben erhalten die Leistungsträger im Rettungsdienst jährlich einen pauschalen Zuschuss zu den Ausbildungs- und Verwaltungskosten.