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Baden-Württemberg: Novellierung des Rettungsdienstgesetzes

08.04.2009, 15:12 Uhr

Foto: R. Schnelle

Die baden-württembergische Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz warb am gestrigen Dienstag in Stuttgart für die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes und legte einen entsprechenden Entwurf vor. Damit werde den zuständigen Bereichsausschüssen „das Mittel an die Hand gegeben, Krankenhäuser zu verpflichten, einen Notarzt bereitzustellen.“ Die Krankenhäuser erhalten von den Krankenkassen eine volle Kostenerstattung, wenn sie einen Arzt als Notarzt zur Verfügung stellen, sowie eine Erstattung der Weiterbildungskosten.

 

Nach der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes können die Bereichsausschüsse mittels Verwaltungsakt die Krankenhausträger verpflichten, einen Notarzt zu stellen. Effektiver werde auch der Kostenausgleich für die Krankenhäuser. „Die Krankenhausstrukturen im Land verändern sich“, so die Ministerin. „Diese Veränderungen wirken sich auch auf die notärztliche Versorgung aus. Dem wollen wir rechtzeitig entgegen wirken und die Weichen in die richtige Richtung stellen“, betonte die Ministerin. Das Kabinett teilte die Ansicht der Ministerin und gab den Gesetzentwurf zur Anhörung frei.

 

 

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