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Baden-Württemberg stellt Rettungsdienstplanverordnung zur Diskussion

06.11.2025, 10:01 Uhr

Foto: R. Schnelle

Entwurf enthält Bestimmungen über rettungsdienstliche Vorhaltungen


In Baden-Württemberg können Interessierte noch bis zum 2. Dezember 2025 die Neufassung der Rettungsdienstplanverordnung kommentieren und so Einfluss auf die weitere Ausgestaltung nehmen. Der 307 Seiten lange Verordnungsentwurf enthält u.a. Bestimmungen über die Grundsätze für die Planung rettungsdienstlicher Vorhaltungen sowie entsprechende Berechnungsschemata, die Konkretisierung der Abgrenzung von und der Zusammenarbeit zwischen den anderen Versorgungssektoren und dem Rettungsdienst, die Organisationsstruktur des Rettungsdienstes und seiner Gremien auf Landesebene und auf lokaler Ebene sowie die Integrierten Leitstellen und besondere Leitstellen einschließlich der Ausbildung des dort beschäftigten Personals und der Disposition von Rettungsmitteln. Zudem geht es um das telenotärztliche System und dessen Kostenstruktur, die Rettungsmittel des bodengebundenen Rettungsdienstes, deren Ausstattung und Besetzung, die Luftrettung, insbesondere deren Standorte und Einsatzindikation für Primär- und Sekundäreinsätze sowie die Sonderrettungsdienste. Weitere Informationen sind sechs Anlagen zu entnehmen, u.a. zur neuen Zuordnung der jeweiligen Diagnosen und Maßnahmen zu den Notfallkategorien, zu den neuen Berechnungsschemata für die Planung der bodengebundenen Notfallrettung, zur Einteilung des Landes in Rettungsdienstbereiche sowie zum landeseinheitlichen Notarztindikationskatalog.

Die Neufassung hat zum Ziel, die Regelungen des neuen Rettungsdienstgesetzes zu konkretisieren und in der Praxis anwendbar zu machen. Daneben wird bereits im Rettungsdienstplan 2022 vorhandenen Regelungen sowie auch außerhalb dessen stehenden Standards ein einheitlicher rechtlicher Rahmen gegeben, indem sie in einem Regelungswerk zusammengeführt werden. Bislang war der Rettungsdienstplan eine untergesetzliche Regelung mit unklarer Rechtsnatur. Der Gesetzgeber hat mit Erlass des Rettungsdienstgesetzes den Auftrag erteilt, diesen durch eine Verordnung zu erlassen.

Die Rettungsdienstplanverordnung kann hier diskutiert werden.

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