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Baden-Württemberg verkürzt Hilfsfrist von 15 auf 12 Minuten

01.03.2021, 09:16 Uhr

Foto: R. Schnelle

Einstieg in eine landesweite neue Planung des Rettungsdienstes


Baden-Württemberg will mit der Neustrukturierung des Landesrettungsdienstplans die Hilfsfristen verbessern. Im Fokus des neuen Plans steht eine Verkürzung von jetzt 15 auf 12 Minuten. Auch weiterhin, so Wilfried Klenk, Staatssekretär im Innenministerium, stelle die Hilfsfrist zwar eine der entscheidenden planerischen Größen für die Zahl und Standorte der Rettungsfahrzeuge im Südwesten dar, allerdings müsse jetzt mit kürzeren Zeitlimits gerechnet werden. Wie Klenk in Stuttgart erklärte, sei dieser Schritt aber nur der Einstieg in eine landesweite neue Planung des Rettungsdienstes. So werden z.B. künftig auch die Erstbearbeitung des Einsatzauftrages in der jeweiligen Integrierten Leitstelle und das Ausrücken von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug in bestimmten Zeitfenstern zu erledigen sein. Beides zählt bereits jetzt zur Prähospitalzeit, die insgesamt nicht mehr als 60 Minuten betragen sollte.

Einer gesonderten Hilfsfrist für Notärzte bedarf es aus Sicht der Landesregierung aufgrund der Reform des § 2a des NotSanG hingegen nicht mehr. Zudem würden gerade das Telenotarztsystem in Baden-Württemberg und ein landesweit einheitliches Delegationssystem eingeführt. An weiteren Verbesserungen im Rettungsdienst seien daneben vorgesehen die Umsetzung der Ergebnisse des Strukturgutachtens für die Luftrettung und der Einstieg in die Forschung neuer qualitativer Kriterien mithilfe der Stelle für trägerübergreifende Qualitätssicherung im Rettungsdienst (SQR-BW). Klenk kündigte auch eine rasche Umsetzung des neuen Rettungsdienstkonzepts an. (POG)

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