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Baden-Württemberg will Hilfsfristen verbessern

11.07.2014, 12:18 Uhr

Foto: R. Schnelle

Bereichspläne sollen angepasst werden

Heute wurde eine Stellungnahme des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Einhaltung der Hilfsfristen im Jahr 2013 veröffentlicht, in der die Zielerreichungsgrade für das ersteintreffende Rettungsmittel – im Regelfall der RTW – und die Zielerreichungsgrade für den Notarzt detailliert aufgeführt werden (Drucksache 15/5313). Die Angaben darin beruhen auf Zahlen der für den rettungsdienstlichen Teil der Integrierten Leitstellen zuständigen DRK-Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz. Darin enthalten sind auch die Veränderungen der Zielerreichungen für die 15-minütige RTW-Hilfsfrist des Jahres 2013 gegenüber den Jahren 2008 und 2004 für die einzelnen Rettungsdienstbereiche sowie für die 15-minütige Notarzt-Hilfsfrist des Jahres 2013 gegenüber dem Jahr 2008.

In der Bewertung dieser Zahlen schreibt das Innenministerium: „In den Rettungsdienstbereichen, in denen die gesetzlich geforderten Hilfsfristen nicht eingehalten werden, muss die Vorhaltung beziehungsweise die Organisation der Rettungsmittel dort bedarfsgerecht angepasst werden.“ Die aktuellen Hilfsfristzahlen würden die Dringlichkeit zeigen, neue und die gesamte Rettungskette umfassende Ansätze zur Qualitätssicherung im Rettungsdienst zu entwickeln und umzusetzen. Das Innenministerium werde dazu über die Regierungspräsidien bei den Rettungsdienstbereichen mit nicht erreichtem 95%igem Zielerreichungsgrad verstärkt auf die notwendige Anpassung der Bereichspläne hinwirken.

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