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Baden-Württemberg will Schichtausfällen im Rettungsdienst nachgehen

20.08.2018, 13:41 Uhr

Foto: S+K-Verlag

Notfallrettung und Krankentransport sollen getrennt werden


Das Innenministerium in Baden-Württemberg will den Rettungsdienst tiefgreifend fortentwickeln und hat dazu die zu Beginn des Jahres aufgeführten Punkte (wir berichteten in der RETTUNGSDIENST) weiter konkretisiert. Wie aus der Antwort des Ministeriums auf einen Antrag des FDP/DVP-Abgeordneten Dr. Ulrich Goll und anderen hervorgeht (Drucksache 16/4317), soll eine „bereichsübergreifende landesweite Planung für bedarfsgerechte Einrichtungen und Vorhaltungen der Notfallrettung“ realisiert werden. Dazu bestehe zwischen dem Land und den Kosten- und Leistungsträgern im Rettungsdienst bereits ein grundsätzlicher Konsens. In einem ersten, zeitnah umsetzbaren Schritt soll eine Analyse zur bereichsübergreifenden Strukturplanung von Rettungswachestandorten erstellt werden. Zudem soll die Einrichtung einer Stelle zur landesweiten Rettungsdienstplanung geprüft werden, für die eventuell die Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) in Frage komme.

Auch die Leitstellenstruktur soll überprüft werden. Eine Lenkungsgruppe empfiehlt dafür, sich zukünftig nicht mehr nur an reinen Größenkennzahlen wie der Einwohnerzahl zu orientieren, sondern den Fokus auf die Qualität, Ausfallsicherheit und Effizienz der Aufgabenerledigung zu legen. Zudem solle eine einheitliche Technik und Software mit einer „schlagkräftigen Cybersicherheit“ verwendet und die Leitstellen in allen Funktionen vernetzt werden. Daneben untersuche das Innenministerium, welche Vorteile ein eigenständiges Leitstellengesetz haben kann und welche Aspekte darin geregelt werden können.

Auch ein Konzept für die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst bei den Regierungspräsidien (ÄLRD-RP) sei inzwischen erstellt worden. Darin müssten insbesondere die Aufgaben und Zuständigkeiten der ÄLRD-RP mit den Aufgaben und Zuständigkeiten der Ärztlich Verantwortlichen bei den Leistungsträgern, den Leitenden Notärzten und der SQR-BW abgestimmt sein. Die vier Stellen der ÄLRD-BW sollen in den nächsten Wochen bei den Regierungspräsidien ausgeschrieben werden.

Der Krankentransport soll künftig durch eine großräumige, von der Notfallrettung getrennte und nach logistischen Gesichtspunkten geführte Einsatzplanung und -lenkung auch über die Kreisgrenzen hinweg disponiert werden können. Die Selbstverwaltung habe bereits zugesagt, zügig einen Vorschlag für ein Modell zur großräumigen Planung und Lenkung im Krankentransport zu erarbeiten. Zurzeit würden auf örtlicher Ebene Vereinbarungen zu auskömmlichen Tarifen geschlossen, „die eine dem Bedarf entsprechende Aufstockung von Vorhaltungen im Krankentransport auch zu den Randzeiten (in der Nacht, am Wochenende und an den Feiertagen) und damit auch eine Entlastung der Notfallrettung erwarten lassen.“

Signifikanten Schichtausfällen will das Innenministerium gemeinsam mit den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden nachgehen. Man habe gegenüber den Leistungsträgern bereits deutlich gemacht, dass – insbesondere durch dauerhaften Personalmangel verursachten – Schichtausfällen unverzüglich entgegenzutreten sei. „Sofern die Gestellung einer Fahrzeugbesatzung im Rettungsdienstbereich dauerhaft nicht mehr erbracht werden kann, hat der Leistungsträger die sofortige Übernahme durch einen anderen Leistungsträger zu prüfen und zu veranlassen.“ Sei dies nicht möglich, sei unter Sicherstellung der rettungsdienstlichen Standards eine Kooperation mit einem Partner zu prüfen.

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