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Baden-Württemberg will Vorabdelegation für NotSan umsetzen

01.09.2021, 16:15 Uhr

Foto: R. Schnelle

Leistungsträger halten an Handlungsempfehlungen fest


Das baden-württembergische Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat sich auf Antrag der Grünen zur derzeitigen Arbeitsmarktsituation sowie den Kompetenzen der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im südlichen Bundesland geäußert (Drucksache 17/606). Demnach sei die Zahl der angestellten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter von etwa 920 im Jahr 2017 auf inzwischen fast 3.600 im Jahr 2020 stark gestiegen. Dennoch seien nach Auskunft der Leistungserbringer in Baden-Württemberg derzeit etwa 300 NotSan-Stellen unbesetzt.

Bei den Kompetenzen der NotSan sei das Innenministerium bestrebt, eine landesweit einheitliche Implementierung der Vorabdelegation umzusetzen. Unter Vorsitz des Landes erarbeite eine Arbeitsgruppe (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Leistungsträger, der Ärzteschaft sowie der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg) die für die Einführung auf Landesebene notwendigen Regelungen und Prozesse. Als fachliche Grundlage für die Vorabdelegation seien geeignete Standardarbeitsanweisungen erforderlich. Die bestehenden Handlungsempfehlungen seien nach allgemeiner Auffassung dafür nicht geeignet, da sie für die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie den rechtfertigenden Notstand ausgerichtet entwickelt wurden.

Das Land will sich daher an der Fünf-Länder-Arbeitsgruppe beteiligen, eine Unterarbeitsgruppe des Bundesverbandes der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst, die mit den „Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfaden für den Rettungsdienst“ (SAA und BPR) eine „fachlich fundierte und praxistaugliche Grundlage speziell für die Vorabdelegation entwickelt“ habe. Es sei machbar, ab dem kommenden Ausbildungsjahr 2022 die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Baden-Württemberg anhand der SAA und BPR auszubilden, sodass es keiner Aktualisierung der Handlungsempfehlungen mehr bedarf.

Vertreter der Leistungsträger hätten aber bereits angekündigt, auch zur Vorabdelegation an den Handlungsempfehlungen aus dem Jahr 2018 festhalten zu wollen, die dafür grundlegend überarbeitet werden müssten. Dies stelle sich „auch nach Einschätzung der Leistungsträger als komplizierter und (zeit-)aufwendiger als zunächst angenommen“ dar. Sollten sie daran festhalten wollen, wäre eine Verzögerung in der Umsetzung der Vorabdelegation aus Sicht des Landes unvermeidlich. Bei der anstehenden Überarbeitung des Rettungsdienstgesetzes werde das Land den Leistungsträgern jedenfalls die Einführung landesweit einheitlicher Standards auf Basis von SAA für die Vorabdelegation aufgeben.

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