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BÄK und BAND: Gegen klare erweiterte Kompetenzen für Rettungsassistenten

27.06.2007, 12:33 Uhr

Foto: G.A.R.D.

Am nächsten Mittwoch, dem 4. Juli 2007, findet in Berlin zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses von 14 bis 16 Uhr im Anhörungssaal 3101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt. Abgeordnete werden Experten von Verbänden und Kassen zu einem Antrag der FDP-Fraktion befragen, in dem gefordert wird, das Berufsbild des Rettungsassistenten klar zu definieren. Schriftliche Stellungnahmen dazu sind bereits von der Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland, der Bundesärztekammer, der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands, dem Deutschen Berufsverband Rettungsdienst, der Komba Gewerkschaft und der Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst eingereicht worden und stehen auf der Homepage des Deutschen Bundestages zum Download zur Verfügung.

Aus den Stellungnahmen des Bundesärztekammer und der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte (BAND) geht eindeutig hervor, dass sie sich wie bereits 1989 gegen eine Kompetenzerweiterung für Rettungsassistenten aussprechen. Als einziger Berufsverband für das Rettungsfachpersonal hat der DBRD eine Stellungnahme abgegeben, er wird auch am kommenden Mittwoch in der Expertenanhörung anwesend sein. Zu der Anhörung geladen sind u.a. die Spitzenverbände der Krankenkassen, die DLRG, das DRK, die JUH und der Verband Deutscher Rettungsassistenten- und Sanitäter.

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