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BAG-Urteil zur Ausbildungsvergütung erwartet

04.09.2006, 10:29 Uhr

Foto: R. Schnelle

Haben RettAss i.A. Anspruch auf Gehalt?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt wird am 12. September 2006 ein Urteil zur Vergütung von Rettungsassistenten in Ausbildung sprechen, dem bundesweit grundsätzliche Bedeutung zukommen wird. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob es zulässig ist, in Ausbildung befindliche künftige Rettungsassistenten ohne Ausbildungsvergütung arbeiten zu lassen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der DRK-Kreisverband Dresden mit fünf künftigen Rettungsassistenten vertraglich vereinbart, ihnen während ihres so genannten Anerkennungsjahres weder Gehalt zu zahlen noch für sie Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Die Fünf hatten diese Regelung zunächst akzeptiert, dann vor dem Abschluss ihrer Ausbildung jedoch dagegen geklagt und in den beiden ersten Instanzen Recht bekommen. Weder Arbeitsgericht noch Landesarbeitsgericht wollten der Argumentation des DRK Dresden folgen, wonach der Verzicht auf Ausbildungsvergütung in diesem Fall zulässig sei, weil der Beruf des Rettungsassistenten kein Beruf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes sei. Die Justiz schloss sich vielmehr der Auffassung der Kläger an, dass auch der Beruf des Rettungsassistenten „Kenntnisse und Fähigkeiten“ im Sinne des genannten Gesetzes vermittle und deshalb eine Ausbildungsvergütung gerechtfertigt sei. Beobachter erwarten nun eine Entscheidung des BAG in demselben Sinne und sehen damit ein baldiges Aus für die vor allem in den neuen Bundesländern mancherorts übliche Praxis, Rettungsassistenten in Ausbildung keine Vergütung zu gewähren. (POG)

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