Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND e.V.) plädiert für eine Konkretisierung der Fortbildungspflicht von Notärzten. Hierdurch sollen notärztlich-notfallmedizinische Kompetenzen erhalten und weiterentwickelt werden. Laut BAND sollten jährlich mindestens zehn Fortbildungspunkte durch notfallmedizinisch relevante Themen abgedeckt werden. Kernkompetenzen wie z.B. leitliniengerechte Reanimation, Versorgung pädiatrischer Notfälle und Atemwegssicherung sollten dagegen regelmäßig nachgewiesen werden. Die jeweiligen Themen gelte es analog zu der Weiterbildung durch die Landesärztekammern festzulegen und anerkannte Veranstaltungen wie Kurse, Weiterbildungsveranstaltungen und Kongresse entsprechend als notärztliche Fortbildung auszuweisen und zu zertifizieren. Die Fortbildungspflicht sollte auch in der Zuständigkeit der für den Notarztdienst Verantwortlichen, der Rettungsdienstträger und der kooperierenden Krankenhäuser, ermöglicht werden.
Die in einem Rettungsdienstbereich konkret erforderlichen Fortbildungen für Notärzte sollten als Teil der Dienstaufgabe zu erbringen sein. Die entstehenden Kosten sollten überall dort, wo es noch nicht der Fall ist, als Kosten des Rettungsdienstes anerkannt und durch den Kosten- und Leistungsnachweis refinanziert werden.