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Bayerischer Ärztetag fordert klare Bestimmungen für Notfallsanitäter

03.11.2017, 11:25 Uhr

Foto: K. von Frieling

Innenministerium soll Ausführungsbestimmungen erstellen


Der 76. Bayerische Ärztetag hat sich in den Beschlüssen u.a. zu den Kompetenzen der Notfallsanitäter geäußert. So wird das Bayerische Innenministerium aufgefordert, Ausführungsbestimmungen zum Landesrettungsdienstgesetz in Abstimmung mit der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zu erstellen, um „klare Bestimmungen zur Notfallbehandlung durch Notfallsanitäter“ zu erzielen. Dies betreffe auch die Gabe von hochpotenten Pharmaka und Opiaten sowie die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen. Das Bayerische Rettungsdienstgesetz sei zwar seit dem 1. April 2017 in Kraft, aber im Hinblick auf die Notfallbehandlung durch Notfallsanitäter gemäß bundesweit gültigem Notfallsanitätergesetz nicht implementiert. Die Verantwortung für die Tätigkeit der Notfallsanitäter im Bereich primär ärztlicher Aufgaben sei nicht geklärt, heißt es in dem Beschluss.

Der Vorstand der Landesärztekammer wird in den Beschlüssen zu einem klaren Bekenntnis zum dualen System der Notfallrettung (Notärzte und Notfallsanitäter) aufgefordert. In einem Interview mit der „Ärzte-Zeitung“ äußerte sich die Vizepräsidentin Dr. Heidemarie Lux bereits dazu. Sie halte das System für grundsätzlich sinnvoll, sorge sich aber um die rechtliche Verantwortung der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. So sei die Frage zu stellen, ob sie auch für die Interventionen von Notfallsanitätern haften, wenn sie dabei nicht selbst vor Ort sind. Die Landesärztekammer fordere daher vom Innenministerium einen Haftungsausschluss gegenüber den ÄLRD. In Bezug auf die Befugnisse der Notfallsanitäter sagte Lux: „Es wäre sinnvoller gewesen, Notfallsanitäter zuerst nur in einem Modellprojekt einzusetzen und dazu eine Evaluation zu machen.“

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