Das Bayerische Innenministerium hat eine Systematik zur Ermittlung des so genannten rettungsdienstlichen Sonderbedarfs und dessen Behandlung bei Ausschreibungen festgelegt. Bei der Bedarfsermittlung sei die Annahme eines wahrscheinlichen Schadensszenarios im Versorgungsbereich des auszuschreibenden Rettungsmittels der Ausgangspunkt: „Dabei ist mindestens von einem Szenario mit 50 Verletzten oder Erkrankten auszugehen“, heißt es in dem Rundschreiben an alle am Rettungsdienst Beteiligten im Freistaat.
Bei Großschadenslagen, die mit der rettungsdienstlichen Regelvorhaltung nicht bewältigt werden können, werde nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz auf zusätzliche Einheiten zur Unterstützung des Rettungsdienstes zurückgegriffen, die von den Durchführenden des Rettungsdienstes vorgehalten werden. Aus diesem Grund müsse dieses zusätzliche Leistungspotenzial auch als Eignungsvoraussetzung für die Teilnahme am Rettungsdienst und daher im Rahmen des Auswahlverfahrens gemäß Art. 13 Abs. 2 BayRDG berücksichtigt werden. Die Systematik umfasst insgesamt fünf Schritte: Festlegung eines Schadensszenarios, Festlegung des Bedarfs an Einsatzmitteln (Sonderbedarf), Ermittlung der bestehenden Regelvorhaltung und der Verfügbarkeit im Großschadensfall, Festlegung des tatsächlichen Sonderbedarfs und Ermittlung des anteiligen tatsächlichen Sonderbedarfs im konkreten Auswahlverfahren. Alle angeforderten Rettungsmittel sollten spätestens innerhalb eines Zeitfensters von 60 Minuten ab Alarmierung am Einsatzort eintreffen. Die zur Versorgung und Transport der Kategorie-1-Patienten mit höchster Behandlungspriorität notwendigen Fahrzeuge sollten sogar innerhalb einer Zeitspanne von 30 Minuten ab Alarmierung eintreffen. Die Behandlungskomponente sollte innerhalb von 60 Minuten ab Alarmierung funktionsfähig errichtet sein und mit der Versorgung der Patienten beginnen. (POG)