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Bayern ermöglicht Zusammenlegung von Rettungsdienst-Zweckverbänden

07.09.2022, 15:12 Uhr

Foto: S. Drolshagen

INM sieht jährliches Einsparpotenzial von rund einer Million Euro


Um die Zusammenlegung von Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) zu ermöglichen, wird in Bayern das Rettungsdienstgesetz angepasst. Konkret geht es derzeit um die von den ZRF Amberg und Nordoberpfalz gewünschte Zusammenlegung ihrer Rettungsdienstbereiche zum 1. Januar 2023, die vom bayerischen Innenministerium unterstützt wird. Der Ministerrat hat dem Vorschlag dafür in einem ersten Durchgang zugestimmt. Jetzt soll noch eine Verbandsanhörung durchgeführt werden, bevor sich im Anschluss das Kabinett in einem zweiten Durchgang damit beschäftigt, um das Gesetzesvorhaben dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung und Entscheidung vorzulegen.

Grundlage für die Überlegungen zu einer Zusammenlegung ist eine von den ZRF Amberg und Nordoberpfalz in Auftrag gegebene Analyse des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) der Universität München. Diese sieht durch eine Zusammenlegung der beiden Zweckverbände ein jährliches Einsparpotenzial von rund einer Million Euro. Der geplante gemeinsame Zweckverband soll auch Träger einer gemeinsamen Integrierten Leitstelle sein.

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