Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat erhebliche Vorbehalte gegen einige Teile der Reformpläne im Notfallwesen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geäußert. Insbesondere die angedachte Änderung des Grundgesetzes zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes lehne er ab: „Für die Rettungsdienste sind die Länder und nicht der Bund zuständig. Mit einer Änderung würde unverhältnismäßig in die vorhandenen bewährten Rettungsstrukturen eingegriffen – ohne konkret erkennbare Vorteile für alle Beteiligten.“ Insbesondere sehe er keinen Mehrwert für die Patienten.
Hermann könne sich nicht vorstellen, dass die Großzahl der Länder bei dieser Finanzierung mitmache, „zumal es hier wahrscheinlich um dreistellige Millionenbeträge geht.“ Es gebe auch gar keinen logischen Grund, dass die Kosten nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden. Der Entwurf verkenne außerdem, dass in Bayern die Integrierten Leitstellen nicht nur die Notfalldienste, sondern auch die Feuerwehr alarmieren. Dabei könne eine bessere Verzahnung der Integrierten Leistellen mit den Leitstellen des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes durchaus sinnvoll sein. Dazu bedürfe es aber keiner Verschiebung von Kompetenzen oder Finanzierungszuständigkeiten wie im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums.