Der Kommunalausschuss des bayerischen Landtages stimmte gestern dem Entwurf der Staatsregierung zur Neufassung des Landesfeuerwehrgesetzes zu. Die entscheidenden Neuerungen darin sehen die Heraufsetzung der Altersgrenze von 60 auf 63 Jahre vor und die Möglichkeit, den Feuerwehrdienst künftig auch in der Gemeinde leisten zu können, in der man arbeitet. Auch Doppelmitgliedschaften sind in Bayern künftig erlaubt. Zudem können sich Ortsfeuerwehren freiwillig zu überörtlichen Wehren zusammenschließen.
Gestrichen wird die 10-Minuten-Frist vom Alarm bis zum Eintreffen der Feuerwehr am Einsatzort, die von der Staatsregierung ursprünglich vorgesehen worden war. Dagegen hatten sich etliche Kommunen aus Angst vor Haftungsansprüchen gewehrt. Auch die Möglichkeit zur Bildung von Feuerwehr-Zweckverbänden ist in dem neuen Gesetzentwurf nicht mehr vorgesehen.
Bayern: Neues Feuerwehrgesetz nimmt erste Hürde
29.11.2007, 09:14 Uhr
Altersgrenze auf 63 angehoben