Bayern fördert im Rahmen eines Sonderprogramms die Ersatzbeschaffung von Rettungsgeräten der Feuerwehren. Konkret handelt es sich um Geräte zur Rettung von Personen aus Fahrzeugen (z.B. Rettungsschere, Rettungszylinder). Das Sonderförderprogramm hat ein jährliches Volumen von 420.000 Euro und läuft bis 31. Dezember 2017. Pro Kalenderjahr können damit bayernweit 70 so genannte Hilfeleistungssätze beschafft werden. Zuständig sind die Regierungen.
Laut Innenminister Herrmann sei die Neubeschaffung des Rettungsgeräts notwendig, da die Fahrzeuge heute immer robuster gebaut werden. Veraltete Einsatzgeräte könnten beim Aufschneiden eines Fahrzeugs zur Personenrettung an ihre Grenzen stoßen. Das Förderprogramm des Freistaates schaffe mit seinem Gesamtvolumen von über 4 Mio. Euro die Voraussetzungen für bestmögliche Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen und bedeute zugleich eine Entlastung für die Kommunen.
Bayern: Sonderförderung für Personenrettung
01.09.2008, 09:47 Uhr