Im Bayerischen Landtag wurde heute der Entwurf zu einem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz vorgestellt. Mit ihm sollen alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen bei den staatlichen Ehrungen gleichgestellt werden. Seit vielen Jahren werden in Bayern staatliche Ehrenzeichen für langjährige Dienstzeiten und besondere Verdienste nur den Mitgliedern der Feuerwehren und des BRK verliehen. Mit dem heute vorgestellten Gesetzentwurf soll diese Möglichkeit auf alle katastrophenpflichtigen, im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisationen erweitert werden.
Zu den neu aufgenommenen Hilfsorganisationen gehören der ASB, die JUH, der MHD, die DLRG sowie der Landesverband Bayern des THW. Das Ehrenzeichen soll es nach dem Gesetzentwurf künftig für 25-jährige und 40-jährige aktive ehrenamtliche Dienstzeit und das Steckkreuz für besondere Verdienste geben. Innenminister Joachim Herrmann sagte dazu, dass von den rund 470.000 Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern 450.000 ehrenamtlich in Feuerwehren, Hilfsorganisationen und im Technischen Hilfswerk engagiert seien. Das Ehrenzeichengesetz soll möglichst noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen werden und dann am 1. Januar 2013 in Kraft treten.