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Bayern will Notfallsanitätern rechtssicheres Handeln ermöglichen

31.03.2023, 08:58 Uhr

Empfehlung definiert Kompetenzniveaus für heilkundliche Maßnahmen


In Bayern haben die Durchführenden des Rettungsdienstes und die verantwortlichen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst gemeinsam eine sogenannte Kompetenzmatrix zur Umsetzung der in § 2a des Notfallsanitäter-Gesetzes (NotSanG) aufgeführten Maßnahmen vorgelegt. Mit den darin aufgeführten drei Anwendungskategorien soll ein Überblick geschaffen werden, welche Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter eigenverantwortlich durchgeführt werden können. Diese Maßnahmen setzen weiterhin voraus, dass zusätzlich ein Notarzt hinzugezogen wird. Zur Durchführung der Maßnahmen ist das Eintreffen des Notarztes allerdings ausdrücklich nicht abzuwarten.

Die Empfehlung unterscheidet drei Kategorien von Medikamenten und Maßnahmen: In Kategorie 1 (grün) wird das Standardniveau der Notfallsanitäter-Kompetenz gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG definiert. Dieses Kompetenzniveau werde durch die reguläre Aus- und Fortbildung in Bayern erreicht und erhalten. Für die in Kategorie 2 (gelb) beschriebenen Kompetenzen werden Berufserfahrung sowie zusätzliche, über den regulären Aus- und Fortbildungsumfang deutlich hinausgehende Bildungsmaßnahmen erforderlich. Die Anwendung von Medikamenten und Maßnahmen der Kategorie 3 (rot) komme hingegen für Notfallsanitäter im Rahmen der Versorgung nach § 2a NotSanG im Allgemeinen nicht in Frage, da hierfür Therapieentscheidungen und/oder Fertigkeiten erforderlich seien, die vom Notfallsanitäter „selbst bei deutlich über den regelmäßigen Umfang hinausgehender Aus- und Fortbildung nicht erlernt und beherrscht werden können“ oder diese keine Indikation zur Lebensrettung oder Abwendung wesentlicher Folgeschäden nach den Maßstäben des § 2a NotSanG hätten. Die eigenverantwortliche Anwendung dieser Maßnahmen könne daher auch unter dem Gesichtspunkt der Garantenstellung nicht erwartet werden. Im Weiteren werden in dem Dokument sowohl Medikamente als auch heilkundliche Maßnahmen aufgeführt und den drei Kategorien zugeordnet.

Die Kompetenzmatrix steht hier zum Download zur Verfügung.

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