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Bayerns Feuerwehren kritisieren neues Rettungsdienstgesetz

24.10.2012, 09:48 Uhr

Foto: BRK-KV Berchtesgadener Land

BRK-Wasserwacht nicht in der Lage, „zeitnah die Wasserrettung durchzuführen“

Im Zuge der Anhörung zum neuen Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) haben die Feuerwehren heftige Kritik an einigen Teilen der beabsichtigten Novelle geäußert. So fordern der Landesfeuerwehrverband (LFV) Bayern und die Landesgruppe Bayern der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) übereinstimmend stärkere Mitwirkungsmöglichkeiten der Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung auch beim Regelrettungsdienst. „Durch die geplante Gesetzesänderung“, so die AGBF in ihrer Stellungnahme, „werden sowohl im Bereich des Rettungsdienstes wie auch der Berg-, Höhlen- und Wasserrettung die bisherigen Grundsätze der Daseinsfürsorge in Frage gestellt.“ Private Rettungsdienste würden nun den Hilfsorganisationen gleichgestellt und damit „der Rettungsdienst als Teil der Daseinsfürsorge rein privatwirtschaftlichen Grundsätzen ausgeliefert“. Aus diesem Grund sei es notwendig, die Zweckverbände und deren Mitglieder mit der Durchführung rettungsdienstlicher Aufgaben betrauen zu können. 

Der LFV fühlt sich durch die Bestimmung benachteiligt, dass in der Wasser- und Eisrettung künftig die Hilfsorganisationen – und mit ihnen dann auch Privatunternehmen – den Vorrang gegenüber den Feuerwehren behalten sollen. Bereits heute ist in seinen Augen z.B. die BRK-Wasserwacht auf Grund langer Alarmierungszeiten und Anfahrtswege nicht in der Lage, „zeitnah die Wasserrettung durchzuführen“. Der LFV fordert deshalb, dass auch bei der Wasserrettung stets das nächste geeignete Rettungsmittel zu alarmieren, unabhängig von seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Organisation. Dies müsse im BayRDG verankert werden. (POG)

RETTUNGSDIENST berichtet in der November-Ausgabe ausführlich über das BayRDG.

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