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Bayerns Notfallsanitäter dürfen Schmerzmittel verabreichen

04.11.2015, 09:29 Uhr

Foto: P. Böhmer

Innenministerium informiert über Maßnahmenkatalog und Medikamentenliste

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat den Berufsfachschulen für Notfallsanitäter und weiteren zuständigen Stellen in der vergangenen Woche den Maßnahmenkatalog, Checklisten und die Medikamentenliste für die Notfallsanitäter-Ausbildung zugeschickt. In dem Begleitschreiben heißt es, dass das Innenministerium davon ausgeht, „dass alle Maßnahmen gemäß der Anlage im Rahmen der Ausbildung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1c) NotSanG erlernt und beherrscht und alle Medikamente gemäß der Anlage im Rahmen der Ausbildung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1c) NotSanG in Indikation, Anwendung und Umgang mit möglichen Komplikationen erlernt und beherrscht werden.“ Das von Ministerialrat Dr. Christian Ebersperger aus dem Sachgebiet ID3 (Rettungswesen) unterzeichnete Schreiben weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Vorarbeiten und die Freigabe des Lehrplans wichtige Voraussetzungen für den Beginn der Weiterqualifikation von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern seien. Erst auf dieser Grundlage könnten die Unterschiede der Ausbildung/Qualifikation von Notfallsanitätern zur Ausbildung/Qualifikation von Rettungsassistenten herausgearbeitet werden.

Der Maßnahmenkatalog ist unterteilt in Kapitel zu Applikationswegen für Infusionen und Medikamente, Defibrillation, Kardioversion, endobronchiales Absaugen, Laryngoskopie, Maskenbeatmung, supraglottische Atemwegsicherung, Umgang mit Tracheostoma, Nadelcricothyreotomie, Thorax-Entlastungspunktion, Geburtsbegleitung, Reposition, Beckenschlinge, Tourniquet und Medikamentengabe. Die zu erlernenden und beherrschenden Medikamente, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind, sind Amiodaron, Atropinsulfat, Diazepam (nicht zur Sedierung), Epinephrin (nicht bei Hypotension und Schock), Fentanyl, Flumazenil, Glukose, Lorazepam (nicht zur Sedierung und nicht beim kindlichen Fieberkrampf), Magnesiumsulfat (nicht zur Wehenhemmung), Morphin, Naloxon, Prednison, Salbutamol, Sauerstoff und kristalloide Infusionslösungen. Die Fentanylgabe wird bei Trauma, Verbrühung und Verbrennung bei Erwachsenen und Kindern empfohlen, Morphin bei Herzinfarkt beim Erwachsenen. Dabei sollen Verlaufskontrollen des Schmerzstatus und möglichst telefonischer Kontakt zum Notarzt erfolgen. Vor jeglicher Schmerztherapie müssen die folgenden primären Maßnahmen erfüllt sein: Lagerung, Schonung, Schienung, Kühlung, Empathie, Gesprächsführung etc. sowie Erhebung der Numerischen Rating-Skala.

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