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Berlin ändert Rettungsdienstgebühren

09.01.2019, 09:55 Uhr

Foto: K. von Frieling

Aufwendungen sollen transparenter werden


Der Berliner Senat hat gestern die von Innen- und Sportsenator Andreas Geisel vorgelegte Dreißigste Verordnung zur Änderung der Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung beschlossen. Sie sieht vor, dass bei der Berechnung alle Alarmierungen berücksichtigt werden müssen, sodass für stark frequentierte Rettungsmittel geringere und für weniger eingesetzte Rettungsmittel höhere Gebühren entstehen. Für alle eingesetzten Rettungsmittel wurden eigene Sätze festgesetzt. Das Stroke-Einsatz-Mobil (STEMO) hat jetzt eine eigene Tarifstelle und kostet pro Einsatz zukünftig 846 Euro statt wie bisher 319 Euro. Die Tarife für Rettungswagen wurden von 319 Euro auf 299 Euro gesenkt, ebenso die eines Notarzteinsatzfahrzeugs (von 336 Euro auf 232 Euro).

Die Gebührenordnung war zuletzt im Jahr 2013 geändert worden. Vor der neuen Festlegung musste zunächst die Rechtskraft von zwei Musterverfahren zur Gebührenhöhe beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgewartet werden. Laut Senat hätte das OVG die Methodik der Kostenrechnung der Berliner Feuerwehr grundsätzlich akzeptiert. Im Ergebnis sei durch die Umsetzung der Grundsatzurteile eine stärker ressourcenorientierte Gebührenordnung entstanden, die die Aufwendungen im Rettungsdienst transparenter mache. Die neue Gebührenordnung tritt mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

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