Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Berlin hat mit Schreiben vom 29. Juli 2015 Stellung zu einem Konzept für die Umstellung der Notfallrettung genommen. Die Hauptstadt muss durch das Notfallsanitätergesetz den § 9 Absatz 3 des Rettungsdienstgesetzes ändern und dort den Notfallsanitäter als Mindestqualifikation zur Patientenbetreuung in der Notfallrettung verankern. Dafür müsse eine „eine hinreichend lange Übergangsfrist eingeräumt werden, damit genügend Zeit bleibt, Notfallsanitäter in ausreichender Zahl auszubilden.“ Die Vorgabe, bis zum Jahr 2020 die Umstellung auf Notfallsanitäter abzuschließen, sei aber zu ehrgeizig. Die Übergangsfrist werde deutlich länger zu bemessen sein, um nicht zu riskieren, dass bei Ablauf der Frist nicht genügend Notfallsanitäter für eine umfassende Patientenversorgung zur Verfügung stünden.
Ferner werde im Rahmen der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes zu prüfen sein, ob auch in besonderen Einsatzsituationen wie Großschadenslagen oder Großveranstaltungen mit rettungsdienstlicher Unterstützung durch ehrenamtliche Kräfte ausnahmsweise Einsatzkräfte weiterhin in der Patientenbetreuung tätig werden dürften, die nicht Notfallsanitäter sind, aber vor Ablauf der Übergangsfrist als Rettungsdienstverantwortliche dort eingesetzt worden seien. Dies betreffe Einsatzkräfte, die sich nicht weiterqualifizieren, also die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Hilfsorganisationen, die in der Regel keine Möglichkeit hätten, den Ausbildungsberuf nach dem Notfallsanitätergesetz drei Jahre lang zu erlernen.
Aufgrund der speziellen Rahmenbedingungen des Rettungsdienstes im Land Berlin, heißt es in dem Schreiben, bedürfe es zur Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes „verschiedener Anpassungen des gegenwärtigen Organisationsmodells der Notfallrettung.“ Um Varianten des zukünftigen Organisationsmodells analysieren zu lassen, wurde die Erstellung eines externen Gutachtens zum Rettungsdienst in Auftrag gegeben. Ein erstes Zwischenergebnis dazu werde nicht vor Herbst 2015 vorliegen. Die Ergebnisse sollen mit einem Gutachten zum Rettungsdienst in Hamburg verglichen werden. „Aufgrund der Komplexität der Materie und der Bedeutung für die Zukunft der Notfallrettung in Berlin werden die Auswertung und die Festlegung von Folgerungen mehrere Monate in Anspruch nehmen“, heißt es abschließend.
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