Der Berliner Senat hat gestern dem Entwurf des vierten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes zugestimmt. Damit soll der Rettungsdienst sich zukünftig auf die „Kernaufgaben Notfallrettung und Notfalltransport“ konzentrieren, um eine bestmögliche Versorgung zu erreichen, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Dafür sollen die Prävention und die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung gestärkt, vermeidbare „Bagatelleinsätze“ verringert sowie innovative Versorgungskonzepte eingeführt werden. Krankentransport und Notfallrettung sollen stärker voneinander abgegrenzt, Einsätze, die in andere Versorgungssysteme gehören, sofort an die richtige Stelle gesteuert werden. Krankentransporte, die nicht für medizinischen Notfälle angefordert werden, sollen in Zukunft vollständig durch Krankentransportunternehmen übernommen werden.
Berlin will zudem Einsatzmittel für psychosoziale Notfälle schaffen, um Rettungswagen mit derartigen Einsätzen nicht zu binden. Aufgenommen in die Gesetzesänderung wurde auch eine Erprobungsklausel, um Modellversuche zu ermöglichen. Auch der Datenaustausch zwischen Notaufnahmen, Rechtsmedizin und Rettungsdienst sowie eine engere Zusammenarbeit von Feuerwehr und Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege im Rahmen der IVENA-Plattform sollen mit der Gesetzesänderung vorangetrieben werden.

