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Berufungsprozess gegen ehemaligen Leiter derRettungswache Saarburg

11.08.2010, 14:14 Uhr

Foto: H. Scholl

Funkstörungen beim Einsatz des RTH „Air Rescue 3“

Am Montag hat der Berufungsprozess gegen den ehemaligen Leiter der DRK-Rettungswache Saarburg (Rheinland-Pfalz) vor dem Landgericht Trier begonnen. Der heute 50-jährige Rettungsassistent wurde im 26. Juni 2008 vom Amtsgericht Trier wegen mehrfacher versuchter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte damals 2 1/2 Jahre gefordert, die nicht mehr zur Bewährung hätten ausgesetzt werden können. Der ehemalige Rettungsdienstmitarbeiter bestritt bis zuletzt vehement den Tatvorwurf den BOS-Funk auf dem Kanal 408 GU der Integrierten Leitstelle Trier gestört und damit den Einsatz des grenzüberschreitend eingesetzten RTH „Air Rescue 3“ der Luxemburg Air Rescue (LAR) gestört zu haben. Auch im März dieses Jahres wies der ehemalige Mitarbeiter des DRK jegliche Beteiligung an den Funkstörungen von sich.

Bereits kurze Zeit nach der Indienststellung des Luxemburger RTH kam es im Jahre 2005 und in der ersten Jahreshälfte 2006 zu den vorgenannten Funkstörungen, die nach längeren Ermittlungen der Rettungswache Saarburg und in einigen Fällen eindeutig dem Angeklagten unterstellt wurden. Anfänglich wurde sogar wegen des Tatverdachts des versuchten Mordes gegen den Angeklagten ermittelt – dieser Vorwurf konnte allerdings nicht aufrecht erhalten werden (RETTUNGSDIENST berichtete mehrfach).

Nach 13 Verhandlungstagen sah es das Amtsgericht Trier im Sommer 2008 als erweisen an, dass der damalige Rettungswachenleiter mehrere Monate den Funkverkehr beim Einsatz des o.g. RTH vorsätzlich gestört hatte. Grund sei Rache gegenüber der LAR gewesen, bei der der Angeklagte in früherer Zeit bis zu seiner Entlassung im Jahre 1998 nebenberuflich als Luftrettungsassistent angestellt war. Die erneute Verhandlung, diesmal vor dem Landgericht Trier, wurde nötig, nachdem sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Revision gingen. RETTUNGSDIENST wird nach Beendigung des Prozesses ausführlich über den Ausgang des Strafverfahrens berichten. (Scholl)

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