Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Wichtige Leistungsträger im Rettungs- und Gesundheitswesen wertschätzen – Inflationszuschuss für Berufsgruppen einführen, die von der Bundesregierung nicht mit dem Coronabonus bedacht wurden“ in den Deutschen Bundestag eingebracht (20/5809). Dieser soll am 30. März 2023 nach einer rund 45-minütigen Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Die Debatte im Deutschen Bundestag wird ab 16.30 Uhr live übertragen.
Die CDU/CSU-Fraktion hat sich angesichts der gestiegenen Verbraucherpreise für einen Zuschuss von mindestens 500 Euro für Mitarbeiter im Rettungs- und Gesundheitswesen ausgesprochen, die nicht vom Coronabonus profitiert haben. Die Bundesregierung müsse eine Ungleichbehandlung von Beschäftigten vermeiden, die im Zuge der Corona-Pandemie im Gesundheitswesen eine besondere Leistung erbracht hätten und weiterhin erbringen, heißt es in dem Antrag vom 28. Februar 2023. Zudem solle anerkannt werden, dass die Beschäftigten im Gesundheits- und Rettungswesen von den gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders betroffen seien.
Neben den Beschäftigten im Rettungsdienst und in der Notfallmedizin sollen auch Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte, in Ambulanzen, Herzkatheterlaboren, in den diagnostischen Abteilungen, für das Pflegepersonal in Dialysezentren, Beschäftigte im klinischen Reinigungswesen, Pflegehilfskräfte, für Auszubildende in Pflegefach-, Pflegehelfer- und Gesundheitsberufen aller Lehrjahre sowie Beschäftigte in Krankenhäusern, in denen weniger als die von der Bundesregierung geforderten Beatmungsfälle behandelt wurden, von den Auszahlungen profitieren. Auch für Beschäftigte im stationären und ambulanten Bereich sowie in der Somatik und Psychosomatik soll der Zuschuss gewährt werden.